Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer* tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
2. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die
Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
3. Der Veranstalter haftet nur für solche Ansprüche aus der Veranstaltung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässige Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen oder durch ein Verletzung
sogenannter Kardinalpflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrage erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf) entstanden
sind.
4. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).
5. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf
Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
6. Zugelassen sind anbinde-sichere Pferde deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes
genannt, mindestens 5-jährig sein.
7. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
8. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die
Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB
für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder
Gerte führt zum Ausschluss.
10. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der
Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
11. Jeder Reiter, egal welchen Alters muss einen Helm tragen. Bei VFD-Prüfungen ist das Tragen eines Helms verpflichtend. Das Nicht-Tragen eines Helms führt zum Ausschluss oder zum Nicht-Anerkennen
der Prüfung.
12. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
13. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Der Bundessportwart kann
bei wiederholten Platzverweisen bundesweite Veranstaltungssperren von jeweils bis zu einem Jahr verhängen. Platzverweise und Veranstaltungssperren können in einer gesonderten Kartei erfasst werden.
Zu den Einzelheiten wird auf die Satzung des Bundesverbandes der VFD §7 und die Strafordnung des Bundesverbandes der VFD (StrafOBV) verwiesen.
14. Anmeldungen müssen auf dem vorgesehenen Formular bis Anmeldeschluss eingehen. Es werden nur Anmeldungen mit unverzüglicher Zahlung der Teilnahmekosten bzw. der in der Ausschreibung genannten
Anzahlung entgegengenommen. Die Teilnahmekosten sind per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu zahlen.
15. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die Teilnahmegebühr/Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die
ggf. in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.
16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ganz ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen und Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Werden Ersatztermine
angeboten, ist die Gebühr fällig.
17. Im Falle eines sportlichen Wettkampfs: Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich im Jahr der Veranstaltung kein bezahlter Reitsportler im Sinne des §67a Abs. 3 Abgabeordnung (AO)
bin. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls nicht teilnahmeberechtigt wäre.
18. Die Datenschutzbestimmungen im Anhang (Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO) habe ich gelesen und akzeptiere sie.
19. Der Veranstalter organisiert Wanderritte und Mehrtagesausflüge und nimmt hierzu auch Fremdleistungen Dritter in Anspruch (Reitbetriebe, Beherbungsbetriebe, Logistik). Dadurch wird er zum
Reiseveranstalter und ist gesetzlich verpflichtet, diese Veranstaltungen mit einem "Sicherungsschein" gegen Konkurs abzusichern.
20. Die Veröffentlichung von Routen, Parcous u.ä. Veranstaltungsinhalte ist aus urheberrechtlichen Gründen nur mit Zustimmung des Veranstalters erlaubt.
21. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet ggf. spezielle Veranstaltungsbedingungen. Sollte eine der
vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen.
Verantwortlicher siehe Vernastalter
Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
• Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
• Darüber hinaus können personenbezogene Daten (insbesondere Fotos) im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Tätigkeiten des Vereins auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des
Vereins in Sozialen Medien veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt werden.
Weitergabe von Daten an Dritte:
• Die personenbezogenen Daten werden ggf. an Behörden weiter gegeben
(z.B. Laves - Meldung der teilnehmenden Equiden)
• In Schadensfällen kann eine Weitergabe von Daten an Versicherungen erforderlich werden
Darüber hinaus können personenbezogene Daten (insbesondere Fotos) im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Tätigkeiten des Vereins auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins
in Sozialen Medien veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt werden
Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Bei dem Vertragsverhältnis handelt es
sich in erster Linie die Teilnahme an der Veranstaltung.
• Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a) i.V.m.
Artikel 7 DSGVO.
• Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1
f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene
Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
• Die personenbezogenen Daten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Wohnort und Geburtsdatum, besondere Erfolge
oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat oder beteiligt war.
Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
• das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt
wird.
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung setzt voraus, dass die verarbeiteten Daten richtig sind. Die Teilnehmer sind daher verpflichtet, jede Änderung der mitgeteilten Daten sofort dem Veranstalter
anzuzeigen.
Coronabestimmungen