Bitte die "ALLE 3" Formulare ausfüllen, wenn Sie mit Pferd zu einer Veranstaltung kommen und jeweils absenden. Angaben zum Reiter und Angaben zum Pferd. Sonst ist die Anmeldung nicht vollständig. Der Platz ist nur bei Zahlungseingang gesichert. Weiter unten sind die Teilnahmebedingungen, Datenschutz und Corona Infos aufgeführt. Danke

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Voranmeldung zu einer Veranstaltung, Ritt, Kurs, Seminar Angaben Teilnehmer

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Bildrechte

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Angaben zum Pferd:

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer* tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.


2. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.


3. Der Veranstalter haftet nur für solche Ansprüche aus der Veranstaltung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässige Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen oder durch ein Verletzung sogenannter Kardinalpflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrage erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf) entstanden sind.


4. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).


5. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.


6. Zugelassen sind anbinde-sichere Pferde deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 5-jährig sein.


7. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
8. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB
für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.


9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss.


10. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.


11. Jeder Reiter, egal welchen Alters muss einen Helm tragen. Bei VFD-Prüfungen ist das Tragen eines Helms verpflichtend. Das Nicht-Tragen eines Helms führt zum Ausschluss oder zum Nicht-Anerkennen der Prüfung.


12. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.


13. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Der Bundessportwart kann bei wiederholten Platzverweisen bundesweite Veranstaltungssperren von jeweils bis zu einem Jahr verhängen. Platzverweise und Veranstaltungssperren können in einer gesonderten Kartei erfasst werden. Zu den Einzelheiten wird auf die Satzung des Bundesverbandes der VFD §7 und die Strafordnung des Bundesverbandes der VFD (StrafOBV) verwiesen.


14. Anmeldungen müssen auf dem vorgesehenen Formular bis Anmeldeschluss eingehen. Es werden nur Anmeldungen mit unverzüglicher Zahlung der Teilnahmekosten bzw. der in der Ausschreibung genannten Anzahlung entgegengenommen. Die Teilnahmekosten sind per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu zahlen.


15. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die Teilnahmegebühr/Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die ggf. in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.


16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ganz ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen und Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Werden Ersatztermine angeboten, ist die Gebühr fällig.


17. Im Falle eines sportlichen Wettkampfs: Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich im Jahr der Veranstaltung kein bezahlter Reitsportler im Sinne des §67a Abs. 3 Abgabeordnung (AO) bin. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls nicht teilnahmeberechtigt wäre.


18. Die Datenschutzbestimmungen im Anhang (Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO) habe ich gelesen und akzeptiere sie.


19. Der Veranstalter organisiert Wanderritte und Mehrtagesausflüge und nimmt hierzu auch Fremdleistungen Dritter in Anspruch (Reitbetriebe, Beherbungsbetriebe, Logistik). Dadurch wird er zum Reiseveranstalter und ist gesetzlich verpflichtet, diese Veranstaltungen mit einem "Sicherungsschein" gegen Konkurs abzusichern.


20. Die Veröffentlichung von Routen, Parcous u.ä. Veranstaltungsinhalte ist aus urheberrechtlichen Gründen nur mit Zustimmung des Veranstalters erlaubt.


21. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet ggf. spezielle Veranstaltungsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

 

 

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen.
Verantwortlicher siehe Vernastalter
Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
• Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
• Darüber hinaus können personenbezogene Daten (insbesondere Fotos) im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Tätigkeiten des Vereins auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt werden.
Weitergabe von Daten an Dritte:
• Die personenbezogenen Daten werden ggf. an Behörden weiter gegeben
(z.B. Laves - Meldung der teilnehmenden Equiden)
• In Schadensfällen kann eine Weitergabe von Daten an Versicherungen erforderlich werden
Darüber hinaus können personenbezogene Daten (insbesondere Fotos) im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Tätigkeiten des Vereins auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt werden
Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Bei dem Vertragsverhältnis handelt es sich in erster Linie die Teilnahme an der Veranstaltung.
• Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
• Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
• Die personenbezogenen Daten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Wohnort und Geburtsdatum, besondere Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat oder beteiligt war.
Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
• das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung setzt voraus, dass die verarbeiteten Daten richtig sind. Die Teilnehmer sind daher verpflichtet, jede Änderung der mitgeteilten Daten sofort dem Veranstalter anzuzeigen.

 

Coronabestimmungen

 

Die Veranstaltung wird unter Einhaltung der zum Veranstaltungszeitraum aktuell geltenden Corona-Hygienebestimmungen
durchgeführt. Damit dies gelingen kann, müssen alle ihren Teil beitragen. Achtet bitte auf die vorgeschriebenen Abstände. Wo das
nicht möglich ist, sowie bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen, gebraucht einen Mund-Nasen-Schutz.
Denkt daran, die Schutzmaske mitzubringen und benutzt das bereitgestellte Desinfektionsmittel. Um den Organisator vor
Repressalien zu schützen, ist es notwendig, einen Haftungsausschluss im Bezug auf Corona am Verantstaltungstag zu
unterschreiben.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Druckversion | Sitemap
© 2024 Nadine Hewer